Grenzenlos Recht Rolf Lüpke Rechtsanwalt MAES

Mandantenbrief

Nachfolgend werden Sie auf ausgewählte aktuelle Entwicklungen in der Steuergesetzgebung Deutschlands und der Schweiz mit Blick auf das Jahr 2015 hingewiesen:

1. Deutschland

Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften (Zollkodex-AnpG) auch Jahressteuergesetz 2015 genannt, und das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zu Änderungen weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄnd-AnpG-Kroatien) geben Ausblick auf die steuerlichen Änderungen, die ab 2015 zu erwarten sind. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzen bereits zugestimmt. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 19.12.2014 vorgesehen. Die Gesetze sollen dann zum 1.1.2015 in Kraft treten.
Im Einzelnen sehen die Gesetzesentwürfe Änderungen bei der

  • Anrechnung ausländischer Steuern,
  • der Fifo-Methode,
  • der Wegzugsbesteuerung

bei der Einkommensteuer und

  • der Anrechnung ausländischer Steuern,
  • der Organschaft

bei der Körperschaftsteuer sowie

  • zum Ort der Leistung bei auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen,
  • dem Reverse-Charge-Verfahren bei Bau- und Gebäudereinigerleistungen

bei der Umsatzsteuer vor.
Daneben werden das Steuerstrafrecht im Rahmen der Abgabenordnung und die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Ausserdem wird neu ein automatisiertes Kirchensteuerabzugsverfahren ab 2015 eingeführt.
In diesem Zusammenhang soll noch auf zwei aktuelle BMF-Schreiben hingewiesen werden, welche die Ansicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Behandlung des steuerlichen Arbeitslohnes nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften wiedergeben.

2. Schweiz

  • Der Bundesrat hat am 19.11.2014 einer Erklärung über die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zugestimmt sowie
  • an seiner Sitzung vom 12. November 2014 den Bericht „Steuerattraktivität der Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten unter Einbezug steuerlicher Privilegien und staatlicher Beihilfen“ verabschiedet.
  • Der Bundesrat hat 22.9.2014 entschieden, die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III zu eröffnen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
  • Am 30. November 2014 wurde über die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» abgestimmt. Das Volk ist den Empfehlungen des Bundesrates gefolgt und hat die Initiative mit 59.2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

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