Grenzenlos Recht Rolf Lüpke Rechtsanwalt MAES

Aufsatz

Die geographische und kulturelle Nähe sowie enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Schweiz und Deutschland haben in den letzten Jahren viele Deutsche veranlasst, ihren Arbeitsplatz und damit auch den Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Für Schweizer kann es aufgrund der hohen Immobilienpreise im Heimatland attraktiv sein, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Deutschland zu erwerben.
Für die Schweizer Wirtschaft ist Deutschland der bedeutendste Exportmarkt und wichtigste Investitionsstandort. Das bringt viele Geschäftsreisen und Mitarbeitereinsätze mit längeren Aufenthalten im nördlichen Nachbarland mit sich. Diese längeren Aufenthalte (z. Bsp. bei der deutschen Tochtergesellschaft oder im Rahmen eines grösseren Projektes) werden häufig durch die Anmietung eines Hotelzimmers oder einer kleinen Wohnung, die zur ständigen Verfügung steht, angenehmer gestaltet. Hieraus kann im Einzelfall eine persönliche Steuerpflicht der betreffenden Person in Deutschland entstehen, obwohl sich der Hauptwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt in der Schweiz befinden. Über diese negativen steuerlichen Folgen sind sich die Wenigsten bewusst.
Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen im Voraus genau abzuklären. In diesem Zusammenhang sei auf einen Aufsatz von Rechtsanwalt Rolf Lüpke in der Zeitschrift Tribune 3/12 vom 10. August 2012 der Handelskammer beider Basel, der Advokatenkammer Basel und des Basellandschaftlichen Anwaltsverbands hingewiesen, den Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Aufsatz Rolf Lüpke: Tribune 3/12 vom 10.8.2012
(PDF-Datei, 51Kb)

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